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Nachdem du gestern den Prozess zur Namensfindung angestoßen hast, beginnst du heute mit der Wahl der passenden Gesellschaftsform für deine Geschäftsidee. Ich kann und darf dir keine Rechtsberatung geben, dafür musst du dich an einen entsprechenden Juristen wenden. Ich möchte dir aber kurz die wichtigsten Formen und deren Vor- und Nachteile vorstellen.

Folgende Kriterien sind für die Wahl der Rechtsform entscheidend:

Anzahl der Gründer/innen

Es gründet nur genau ein/e Gründer/in:

  • Einzelunternehmen/Kleingewerbe
  • e.K. – eingetragener Kaufmann
  • Freiberufler

Es gründet mindestens ein/e Gründer/in:

  • GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • UG – Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt
  • (Kleine) AG – Aktiengesellschaft
  • (seit 2008 genügt ein/e Gründer/in) – Limited

Es gründen mindestens zwei Gründer/innen:

  • GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • OHG – Offene Handelsgesellschaft
  • KG – Kommanditgesellschaft (nämlich Komplementär und Kommanditist)
  • GmbH & Co. KG – Mischform aus GmbH und KG
  • Partnergesellschaft

Wer soll haften?

Hier geht es um die Frage, wer zukünftig zum Beispiel für offene Verbindlichkeiten (anstehende Rechnungen) oder den Ausgleich von verursachten Schäden (sofern diese nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind) haften wird: du als Unternehmer selbst, und zwar mit deinem vollständigen Privatvermögen oder nur die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Es gilt also abzuwägen, wie wahrscheinlich es ist, dass die Haftung überhaupt in Anspruch genommen wird und welche Bedeutung bzw. Konsequenzen dies für dich und ggf. andere Gesellschafter haben würde. Im schlimmsten Fall bedeutet das nämlich, dass im Fall einer Insolvenz die Gläubiger (z. B. die Bank) auch auf dein Eigenheim, deine Eigentumswohnung oder auf dein gesamtes Sparvermögen zugreifen werden oder eben nur auf das in deiner Gesellschaft verfügbare Vermögen, das Privatvermögen jedoch verschont bleibt.

Zur Haftung gibt es folgende Unterscheidungen:

  • Als Einzelunternehmen, e. K. oder als Freiberufler haftest du persönlich, also mit deinem gesamten Privat- und Betriebsvermögen.
  • Bei GbR, OHG oder Partnergesellschaft haftet jeder einzelne Gesellschafter/Partner persönlich, und es gilt die gesamtschuldnerische Haftung, das heißt jeder Gesellschafter haftet für alle Verbindlichkeiten, somit auch für die, die der andere Gesellschafter veranlasst hat.
  • Bei der KG haftet der Komplementär persönlich, während der/die Kommanditist/en nur in der Höhe ihrer jeweiligen Einlage(n) haften.
  • Bei den Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG oder Ltd.) haftet die Gesellschaft nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
  • Bei der Mischform GmbH & Co. KG tritt die GmbH zwar als Komplementärin auf und müsste daher eigentlich persönlich haften, da die Komplementärin aber eine GmbH und keine natürliche Person ist, wird die Haftung dann doch wieder auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer Einlagen.

Häufig ist es jedoch so, dass sich gerade die Banken bei der Vergabe von Darlehen in den meisten Fällen eine Bürgschaft, zum Beispiel vom geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter, geben lassen, um im Notfall trotz „beschränkter Haftung der Gesellschaft“ auf dein Privatvermögen zugreifen zu können.

Auswirkungen der Rechtsformwahl

Die Rechtsform wirkt sich auch auf weitere Faktoren aus, zum Beispiel die Anmeldeformalitäten bei der Gründung, das notwendige Gründungskapital, etc. So brauchst du bei der Gründung eines Einzelunternehmens oft nur eine einfache Gewerbeanmeldung oder eine Anmeldung beim Finanzamt als Freiberufler zu machen. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft musst du dagegen zunächst einen Gesellschaftsvertrag beim Notar unterschreiben und die Mindesteinlage erbringen. Außerdem muss die neu gegründete GmbH (oder UG) in das Handelsregister eingetragen werden. Eine Limited wiederum muss einen Sitz in England vorweisen können.

Aus der Rechtsform ergeben sich unterschiedliche Kosten für die Gründung, die du bei der Planung berücksichtigen solltest.

Von der Rechtsform hängt auch ab, wie die Buchhaltung und der Jahresabschluss erfolgen müssen. Genügt bei Freiberuflern und (kleineren) Einzelunternehmen oft die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), müssen große Kapitalgesellschaften einen vollständigen Jahresabschluss (Bilanz, G+V, Anhang und Lagebericht, geprüft durch einen Wirtschaftsprüfer) abgeben, ergänzt um vorgegebene Publizitätspflichten. Auch dies bedeutet für dich unterschiedlich viel Zeit- und Kostenaufwand für die Folgejahre. Außerdem musst du je nach Rechtsform unterschiedliche Steuern abführen, Details besprichst du am besten mit deinem Steuerberater. Und die Rechtsform bestimmt natürlich auch darüber, wer die Gesellschaft führen darf, wer welchen Einfluss geltend machen kann, wie die Gewinne verteilt werden oder unter welchen Bedingungen neue Gesellschafter aufgenommen werden können usw.

Hier nun deine Aufgabe

Nachdem du nun über etwas Grundwissen verfügst, gehe auf folgende Webseite und mache den Rechtsformtest: www.90-Tage-Programm.de/rechtsformfinder

Wenn du bestimmte Varianten ausprobieren möchtest, mache den Test mehrmals hintereinander. Am Ende hast du eine Empfehlung, die unverbindlich und ohne Rechtsberatung erfolgt ist.

Recherchiere jetzt im Internet, um mehr über deinen Favoriten für die Rechtsform herauszufinden oder suche dir – falls erforderlich – im Bekanntenkreis oder online eine passende Rechtsberatung. Hier kann dich ggf. auch dein Steuerberater unterstützen. Wenn du noch keinen hast, solltest du jetzt anfangen, nach einem zu suchen und ein erstes, kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren.